Erbe & Vermächtnis

Unser Verein ist auf die Großzügigkeit von Tierfreunden angewiesen. Mit einer Testamentspende leisten Sie einen wesentlichen Beitrag dazu, dass wir unsere Arbeit fortsetzen und auch zukünftig heimatlosen Tieren ein Zuhause auf Zeit geben können.

Testamentspende 1 © TiKo Ihre Tierliebe kann weit über die Lebenszeit hinauswirken. Mit einer Berücksichtigung des Landestierschutzvereins Kärnten in Ihrem Testament helfen Sie Tieren in Not nachhaltig. Damit schenken Sie Hoffnung und gestalten die Zukunft aktiv mit – damit Ihr Vermächtnis weiterlebt.

  • Wie kann ich das TiKo in meinem Testament berücksichtigen?
    Sie können den Landestierschutzverein Kärnten als Erben eines Geldbetrags, einer Immobilie oder eines Wertgegenstands einsetzen. Dies kann entweder als Alleinerbe oder zu einem prozentualen Anteil Ihres Vermögens erfolgen. Als Träger des Österreichischen Spendengütesiegels garantieren wir, dass jeder Euro dort ankommt, wo er gebraucht wird.
  • Muss ich einen Notar mit meinem Testament beauftragen?
    Für seine Gültigkeit halten Sie Ihren letzten Willen schriftlich und eigenhändig fest. Der Notar Ihres Vertrauens berät Sie zu allen Fragen zum Erbrecht und den formalen Anforderungen eines Testaments. Daher raten wir für die sichere Gültigkeit und Verwahrung, diesen mit der Erstellung und Verwahrung zu beauftragen. Damit Ihr Vermächtnis auch bestimmt bei uns ankommt, bitten wir um Verwendung folgender Bezeichnung: „Landestierschutzverein Kärnten, Judendorfer Straße 46, 9020 Klagenfurt am Wörthersee“.
  • Warum muss ich ein Testament aufsetzen?
    Nur auf diese Weise ist garantiert, dass jene Personen oder Organisationen, die Sie berücksichtigen möchten, Ihren Nachlass erhalten. Sind laut gesetzlicher Erbfolge keine Erben vorhanden, können Sie außerdem verhindern, dass Ihr ein Leben lang aufgebautes Vermögen an den Staat fällt.

Testamentspende 2 © TiKo Wir freuen uns über Ihren Besuch im TiKo! Für weitere Fragen zu diesem Thema sowie die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen. 

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu Erbe & Vermächtnis:

Dr. Tara Geltner

Präsidentin des

Landestierschutzvereins Kärnten

0463 43541 - office@tiko.or.at

Ethische Richtlinien

Hohe und einheitliche Qualitätsstandards sind dem TiKo ein wichtiges Anliegen. Das Tierschutzkompetenzzentrum bekennt sich zu ethischen Richtlinien.

Ethische Richtlinien

Verein Vergissmeinnicht

Die Initiative Vergmissmeinnicht.at vereint derzeit fast 100 österreichische Organisationen mit gemeinnützigem Charakter aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Tierschutz und Umweltschutz, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Bildung.

Vergissmeinnicht.at möchte gemeinsam mit dem Fundraising Verband Austria, die österreichische Öffentlichkeit darüber informieren, wie man in einem Testament neben seiner Familie auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen kann.

Verein Vergissmeinnicht

Vergissmeinnicht © TiKo

Alle Möglichkeiten und Infos zur finanziellen Unterstützung der Tiere im TiKo