Tierleid durch verbotene Eingriffe

Am Beispiel vom Dobermann

Hunden werden aus ästhetischen Gründen die Ohren gestutzt und der Schwanz abgeschnitten. Wieso? Meist aus ästhetischen Gründen. Solche Eingriffe sind in Österreich verboten.

Verbot von Eingriffen an Tieren 

Laut österreichischem Tierschutzgesetz ist jeder Eingriff, der nicht therapeutische oder diagnostische Ziele verfolgt, verboten! Darunter fallen insbesondere Eingriffe zur Veränderung des Erscheinungsbildes des Tieres, das Kupieren des Schwanzes, der Ohren oder des Schnabels, das Durchtrennen der Stimmbänder sowie das Entfernen der Krallen und Zähne.

Tiere, an denen solche Eingriffe getätigt wurden, darf man zudem nicht aus anderen Ländern nach Österreich importieren und einen solchen Eingriff auch nicht im Ausland ausführen.

Ausnahmen von diesen Verboten an Eingriffen an Tieren sind nur gestattet zur Verhütung der Fortpflanzung, der artgerechten Kennzeichnung, zum Schutz des Tieres oder dem Schutz anderer Tiere vor ihm. Eingriffe durch Ausnahmen sind nur nach wirksamer Betäubung und postoperativer wirksamer Schmerzbehandlung durch einen Tierarzt zulässig. 

Der verstümmelte Dobermann

Der Dobermann ist allseits bekannt mit seinen spitzen Ohren und Stummel-Schwanz. Das ist jedoch nicht das natürliche Aussehen dieser Hunderasse: Ein natürlicher Dobermann hat ohne menschliche Eingriffe Hängeohren und einen langen Schwanz. Als Welpe werden dem Dobermann die Ohren zurechtgeschnitten und stehend fixiert. Der Schwanz wird abgeschnitten. Diesen verbotenen Vorgang nennt man Kupieren.

Durch Eingriffe, wie diese, erleiden die Hunde chronische Gesundheitsschäden, Schmerzen und Entzündungen. Sogar beim Laufen und Springen sind sie beeinträchtigt, da sie mit dem abgeschnittenen Schwanz ihr Gleichgewicht nicht richtig halten können. Ohne den Schwanz kommt es zudem zu Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Hunden, da Hunde auch mit dem Schwanz kommunizieren.

Quelle: Österreichisches Tierschutzgesetz

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